Verkehrswertgutachten

 

Ein Wertgutachten ist die solide Grundlage für weitreichende Entscheidungen über Immobilien und Grundstücke.
In Familienangelegenheiten, wie Erbfällen, Scheidungsfällen und Vermögensaufteilungen bietet ein Gutachten die sachliche Wertplattform über Immobilien.
Beim Wertgutachten wird nicht nur der Zustand der Immobilie berücksichtigt, sondern beispielweise auch die Verhältnisse am örtlichen Markt und die Lage der Immobilie.

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der an dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ (§ 194 BauGB)

Die Immobilienbewertung wird nach der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2010) und den Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006) erstellt.

Wir erstellen Verkehrswertgutachten für:

  • unbebaute Grundstücke als Bauerwartungsland und Bauland
  • Wohnimmobilien wie Eigentumswohnungen und sonst. Teileigentum, freistehende Einfamilien-, Reihenhäuser und Geschosswohnungsbauten
  • Renditeobjekte wie Wohn-, Geschäfts- und Büroimmobilien
  • für sonstige Anfragen kontaktieren Sie uns bitte direkt

Verkehrswertgutachten werden für unterschiedlichste Zwecke eingesetzt:

  • Wertermittlung zum Zweck des Verkaufs
  • Wertermittlung der Zwangsversteigerung
  • Wertermittlung zum Zweck der Beleihung
  • Wertermittlung in Scheidungsauseinandersetzungen (Ermittlung des Zugewinns)
  • Wertermittlung zum Zweck der Besteuerung (Einheitswert- und Grundbesitzwert-Feststellung)
  • Wertermittlung zum Zweck der Bestimmung des Versicherungswertes
  • Wertermittlung zum Zweck der Bilanzierung
  • Wertermittlung und Renditeerwartung von Immobilien

Referenzen

Höchste Diskretion ist ein elementarer Bestandteil unserer Tätigkeit.
Wir garantieren stets jedem Mandanten absolute Vertraulichkeit, daher können wir Ihnen hier nur die anonymisierten Rahmendaten unserer durchgeführten Bewertungen aufzeigen.
Kenntnisse, die wir während unserer Tätigkeit erlangen, unterliegen der Schweigepflicht
und dienen nicht zur Verwertung unserer oder Interessen Dritter. (§ 15 SVO).

Auszug aus durchgeführten Immobilienbewertungen:

Einfamilienhäuser

Mehrfamilienhäuser

Eigentumswohnungen

Gewerbeimmobilien